AGB´s

St. Ives Cornwall erleben

Die Bestätigung der Dienstleistungen erfolgt nach Abschluss der Zahlung von 35% des Gesamtbetrags der Reservierung. Die Anzahlung muss innerhalb einer Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung an St. Ives Cornwall erfolgen.

Die Zahlung erfolgt über eine eine Banküberweisung auf das Konto von St. Ives  Cornwall erleben.
 

Der Restbetrag ist 60 Tage vor der Ankunft fällig. Zu diesem Zweck wird eine neue Rechnung übersendet. Ohne vollständige Zahlung des Gesamtbetrags der Reise wird St. Ives  Cornwall erleben die Leistungen stornieren und die entsprechenden Stornierungsbedingungen anwenden.

 

  • Bis 60 Tage vor dem Anreisedatum wird eine Stornogebühr von 150,00 £ pro Person erhoben, um den Verwaltungsaufwand für die Reiseplanung zu decken.
  • Zwischen 44 und 30 Tagen vor dem Anreisedatum wird eine Stornogebühr in Höhe von 20% des Gesamtbetrags der Reservierung verrechnet.
  • Zwischen 29 und 22 Tagen vor dem Anreisedatum wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Gesamtbetrags der Reservierung verrechnet.
  • Zwischen 21 und 14 Tagen vor dem Anreisedatum wird eine Stornogebühr in Höhe von 40% des Gesamtbetrags der Reservierung verrechnet.
  • Zwischen 13 und 7 Tagen vor dem Anreisedatum wird eine Stornogebühr in Höhe von 75% des Gesamtbetrags der Reservierung verrechnet.
  • 6 Tage oder weniger vor dem Anreisedatum werden die Gesamtkosten der vereinbarten Leistungen verrechnet.

 

  1. Über die Formalisierung des Reisevertrags.

Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Anzahlung in Höhe von 35 % des Gesamtbetrags der Reservierung zustande. Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, zu überprüfen, ob die vorgelegten Unterlagen mit den vertraglich vereinbarten Leistungen übereinstimmen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir Sie sich mit Ihrem Reiseplaner in Verbindung setzen, um die notwendigen Änderungen vorzunehmen.

 

  1. Inkludierte Leistungen.

Die Leistungen, die in Ihrer Reise enthalten sind, sind ausschließlich diejenigen, welche in Ihrer Reisebestätigung aufgeführt sind. Jegliche Änderungen oder Anpassungen müssen vorher bei Ihrem Reiseplaner beantragt werden. Diese Änderungen können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

 

  1. Ungenutzte Leistungen.

St. Ives  Cornwall erleben ist nicht verpflichtet, Rückerstattung zu vollziehen, wenn der Kunde beschließt, die im Reisepaket vorgesehenen Leistungen (wie Hotelaufenthalte, Aktivitäten und/oder Transfers) nicht in Anspruch zu nehmen.

 

  1. Vertragskündigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände.

Wird die Reise durch ein bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbares Ereignis höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen, Pandemien, Epidemien, Krisen) verhindert, gefährdet oder erheblich beeinträchtigt, so kann St. Ives  Cornwall erleben den Vertrag kündigen. In diesem Fall erstattet St. Ives  Cornwall erleben den Reisepreis abzüglich einer Entschädigung in Höhe von 150,00 £ pro Person für den Verwaltungsaufwand.

 

     5. Garantie / Mitwirkungspflicht.

Wird eine Reiseleistung nicht vollständig vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist eine entsprechende Entschädigung verlangen. St. Ives  Cornwall erleben kann die Situation so berichtigen, indem eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird, wenn dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel vorsätzlich herbeigeführt wurde oder die Berichtigung keine unzulässige Vertragsänderung darstellt.

St. Ives  Cornwall erleben kann die Berichtigung verweigern, wenn die Abhilfe einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden, müssen Sie Ihre Ansprüche gegenüber St. Ives  Cornwall erleben während Ihres Aufenthaltes im Lande geltend machen.

Wenn Mängel oder Beschwerden nicht während der Reise

telefonisch oder per Mail an den Reiseplaner erfolgen, ist  St. Ives  Cornwall erleben von jeder Art von Reklamation oder Rückerstattungsantrag befreit.

 

      6.   Beschränkung der Haftung.

St. Ives  Cornwall erleben ist Vermittler und Koordinator von Leistungen, die von Drittanbietern erbracht werden (Unterkünfte, Beförderung zu Lande, zu Wasser und in der Luft, selbständige Reiseleiter sowie Veranstalter von Aktivitäten aller Art). Wir sind verantwortlich für die sorgfältige Auswahl dieser Anbieter, insbesondere im Hinblick auf die Eignung, die Einhaltung geltender Vorschriften und Gesetze sowie den Versicherungsschutz des jeweiligen Leistungserbringers. St. Ives  Cornwall erleben haftet daher nicht für die Vermittlungsleistungen dieser Drittunternehmen, es sei denn, dass uns bei deren Auswahl Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Von der Haftung ausgeschlossen sind insbesondere: Personenschäden oder Tod, sowie Sach- und Vermögensschäden durch höhere Gewalt, innere Unruhen oder Naturkatastrophen. St. Ives  Cornwall erleben empfiehlt Ihnen den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

 

  1. St. Ives  Cornwall erleben hat keinen Einfluss auf die Zuweisung bestimmter Zimmer und kann diese auch nicht garantieren. Diese richtet sich nach den Bedürfnissen und der Zimmernutzung des beauftragten Dienstleisters.
  2. St. Ives  Cornwall erleben kann nicht garantieren, wie viele Personen an den einzelnen Aktivitäten teilnehmen. Die Durchführung der Aktivität wird von Drittanbietern durchgeführt.
  3. St. Ives  Cornwall erleben kann nicht für Verspätungen auf den Straßen aufgrund von Erdrutschen, Protesten und anderen Umständen, die außerhalb der Kontrolle der Agentur liegen, verantwortlich gemacht werden.
  4. St. Ives  Cornwall erleben übernimmt keine Erstattungen aufgrund von Verspätungen bei internationalen Flügen. Bella Aventura wird jedoch die notwendigen Änderungen vornehmen, um die Kontinuität der Reise im Falle eines solchen unvorhergesehenen Ereignisses zu gewährleisten.
  5. St. Ives  Cornwall erleben kann nicht garantieren, dass die vertraglich vereinbarten Aktivitäten in anderen Sprachen als Spanisch und/oder Englisch angeboten werden. Es sei denn, die Reise wurde mit einem privaten Reiseleiter in einer anderen spezifischen Sprache vereinbart.
  6. St. Ives  Cornwall erleben bietet bestimmte Leistungen an, die Teil eines Pakets mit verschiedenen Aktivitäten sind. Die Agentur stellt den Reiseplan der Aktivitäten zur Verfügung, kann aber nicht für die Reihenfolge der Durchführung dieser Aktivitäten garantieren.
  7. St. Ives  Cornwall erleben kann keine Verantwortung dafür übernehmen, wenn der Kunde die unabdingbaren Voraussetzungen (gültiger Führerschein und Kreditkarte) für die Autovermietung nicht vorweisen kann.
  8. St. Ives  Cornwall erleben kann keine Kontrolle über wetterbedingte Unannehmlichkeit ausüben. Cornwall ist Halbinsel mit wechselhaftem Wetter.
  9. St. Ives  Cornwall erleben ist nicht in der Lage, die Sichtung von Wildtieren zu garantieren, da es unmöglich ist, das Verhalten der Tiere in ihrem natürlichen Lebensraum zu kontrollieren.


 

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